Brief an Justizminister Eisenreich
Hinweis: Die im Gerichtsverfahren behandelte Fläche wird durch die Position bei „ID 17“ markiert.
Sehr geehrter Herr Staatsminister Georg Eisenreich,
die Bürgervereinigung Freunde des Spessarts www.freunde-des-spessarts.de wendet sich an Sie als verantwortlichen Justizminister des Freistaates Bayerns mit der dringenden Bitte, dafür zu sorgen, dass nach Jahren eines „gerichtlichen Stillstands“ die im Betreff genannten Verfahren zu Ende gebrachte werden.
Es geht um forstliche Maßnahmen im Löwensteinschen Forstbetrieb im Landkreis Main-Spessart, wo es auf ca. 11 ha in alten Buchenbeständen 2015/2016 zu Kahlschlägen kam und Biotopbäume entnommen wurden. Daraufhin wurde die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes MSP aktiv, es kam zur Anzeige und zu drei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Würzburg. Den Anordnungen u. a. zur Wiederherstellung hat die Forstverwaltung Löwenstein widersprochen, woraufhin das Verwaltungsgericht Würzburg einen Vergleich ausgesprochen hat, der jedoch seitens der Naturschutzbehörde remonstriert wurde. Danach wurden Vergleichsverhandlungen/gespräche angeordnet und auch durchgeführt, die jedoch „wg. Corona“ zum Stillstand kamen und bis heute nicht wieder aufgenommen wurden. In dieser „juristische Dauerschwebe“ ist nun festzustellen, dass im Jahr 2021 wieder kahlhiebsartige Fällungen im Löwensteinschen Forstbetrieb vorgenommen wurden. Die Tatsache, dass nach 5 Jahren noch kein Urteil ergangen ist, hat womöglich ein fortlaufend falsches Verhalten des Löwensteinschen Forstbetriebs direkt herausgefordert und kein Unrechtsbewusstsein herausgebildet. Das heißt, dass das Hinauszögern, ja das faktische Nichtvorhandensein eines Urteils zum angezeigten Kahlhieb im Löwensteinschen Forstbetrieb diesen eventuell sogar in seiner falschen Haltung, d.h. in der Nichtbeachtung der forstlichen Regeln und Gesetze bestärkt hat und weiter bestärken könnte.
Dem Gericht, bzw. dem zuständigen Richter muss diese Situation angelastet werden, weil offenkundig der notwendigen ordnenden Rechtsprechung nicht in dem dafür angemessenen Zeitrahmen nachgekommen wird. Sind gar für die „Dauerschwebe“, für das Hinauszögern eines Verfahrensabschlusses und Urteils, einflussreiche Personen, die eine schützende Hand über die fürstliche Forstverwaltung halten, verantwortlich?
Durch die Verschleppung des Urteils ist leider das eingetreten, was der BUND Naturschutz in Bayern e.V. als gesetzlich zugelassener Vertreter der Naturschutzbelange in Bayern durch seine Anzeige in erster Linie bezwecken wollte, nämlich erstens dass möglichst zeitnah keine weiteren, den forstlichen Regeln widersprechenden Fällungen in der Waldwirtschaft des Waldbesitzers Löwenstein vorgenommen werden, dass zweitens das zu erwartende Urteil zu einem rechtskonformen Verhalten der Beklagten führt und darüber hinaus dieses Urteil dann auch für die anderen Waldbesitzer eine Richtschnur für ihr Handeln im positiven Sinne darstellt.
Auch die mit den Vorfällen im Löwensteinschen Forstbetrieb beschäftigten Behörden warten, wie hinter den Kulissen lautstark zu vernehmen ist, auf das ausstehende Urteil, um ihren Aufgaben korrekt und zeitnah nachkommen zu können.
Die Bürgervereinigung Freunde des Spessarts erwartet von Ihnen und bittet Sie als bayer. Justizminister, den Verfahrensverlauf und die Verfahrensdauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu überprüfen und sich für ein klare und zeitnahe Rechtsprechung einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernd Kempf
Vorsitzender FdS
Heidi Wright
stellv. Vorsitzende
Sebastian Schönauer
Beisitzer, BUND Naturschutz i. Bayern