Kommunaler Wald
Ausweisung von Naturwald in den Kommunalwäldern
Wälder ohne Eingriffe des Menschen, d.h. ohne wirtschaftliche Nutzung (= Naturwald bzw. Naturwaldreservate), spielen eine sehr wichtige Rolle für die Artenvielfalt. Daher besteht seit Jahren mit der nationalen Biodiversitätsstrategie die politische Beschlusslage dafür, dass 10% des öffentlichen Waldes bis 2020 einer natürlichen Entwicklung überlassen werden sollen. Bisher wurde die Trendwende beim Verlust der biologischen Vielfalt jedoch noch nicht erreicht. Wir brauchen also dringend zusätzliche Anstrengungen. Naturwälder leisten außerdem einen Beitrag zum Klimaschutz, da Naturwald mehr Kohlenstoff speichern kann als Wirtschaftswald.
Auch der kommunale Wald zählt zum öffentlichen Wald und muss hier seinen Beitrag leisten. Die „Bürgerbewegung Freunde des Spessarts“ (BB FdS) setzt sich, gemeinsam mit den anderen Naturschutzverbänden, dafür ein, dass im Spessart und den angrenzenden Regionen Waldbereiche der Kommunen „an die Natur zurückgegeben werden“. Wir freuen uns, dass wir in vielen Kommunen mit unserem Anliegen auf offene Ohren stoßen. Ja, einige Kommunen haben auch schon begonnen, Naturwaldbereiche auszuweisen.
Die BB FdS möchte hier in Zukunft alle Kommunen aufnehmen, die Daten über ihre Naturwaldbereiche zur Verfügung stellen. Die positiven Beispielen sollen alle Kommunen ermuntern, einen solchen Beitrag zu leisten. Damit dies für die Menschen greifbar wird, haben wir die Rubrik „Kommunalwald“ eingerichtet. Die Darstellung der Natruwaldbereiche erfolgt in Form einer interaktiven Karte, deren Maßstab beliebig eingestellt werden kann. Probieren Sie es einfach aus.
Verhaltensregeln:
Sie können diese Karte auch auf ihr Handy laden und die Waldbereiche vor Ort erkunden. Bitte verhalten Sie sich dabei so, dass Sie weder sich noch die Lebensräume gefährden:
Ihr persönlicher Schutz:
Im Wald bewegen Sie sich auf eigene Verantwortung! Herabfallende Ästen, umstürzende Bäume stellen mögliche Gefährdungen – besonders in Naturwäldern mit hohen Anteilen an Totholz. Absterbende oder morsche Bäume und Äste, können immer zu jeder Zeit herunterbrechen. Bei stürmischem Wetter ist die Gefahr natürlich noch größer. Sehen Sie also zu solchen Zeiten von Waldbegängen ab.
Die Eigenverantwortung ist auch in entsprechenden Gerichtsurteilen klar definiert. So ist die Schadensersatz-Klage eines Mannes, der beim Wandern auf dem Harzer-Hexen-Stieg von einem herabstürzenden Baum verletzt wurde, vom Oberlandesgericht Naumburg (15.12. 2020, Az. 2 U 66/20) zurückgewiesen worden, sehen Sie hierzu auch eine entsprechende Pressemitteilung:
PM_1_Urteil_Naumburg_Dt- Wanderverband.
Es ist begrüßenswert, dass es juristisch dazu eine klare Haltung gibt, erleichtert dies doch auch den Kommunen, Naturwaldbereiche auszuweisen, wenn sie keine Haftungsforderungen zu befürchten haben.
Schutz des Lebensraumes Naturwald:
Nur was die Menschen kennen, kann man schützen! Leider gilt auch die andere Seite der Medaille. Wenn zu viele Menschen sensible Naturräume betreten, können diese auch beeinträchtigt werden. Es gilt ganz einfach: Nur anschauen, nicht verändern. D.h.: brechen Sie keine morschen Asten und Rinden ab, legen Sie keine Trampelpfade an, kein Lärm usw… Wir bauen auf Sie – helfen Sie durch angepasstes Verhalten mit, diese Naturparadiese zu bewahren.
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Lohr: 200 ha Wald aus der Nutzung genommen
Die Stadt Lohr hat 5% der Fläche ihres Stadtwaldes als Nutzungsverzichtsflächen ausgewiesen. Mit einem Mausklick auf die jeweilige Fläche sehen Sie die Flächengröße in Hektar. Die ältesten Flächen werden seit nunmehr 20 Jahren nicht genutzt. Das Beispiel der Stadt Lohr zeigt auch, dass sich Waldnaturschutz auch finanziell lohnen kann.