Neues Gutachten zu Spessartforstrechten

Im Rahmen der Diskussion über einen möglichen Nationalpark im Bayerischen Spessart werden von den Nationalparkgegnern die Brennholzrechte der Bevölkerung aus dem Jahr 1866 als Haupthindernis der Nationalparkausweisung angeführt. Es würde sich um eine Enteignung der Brennholzechte handeln, gegen die jeder Bürger der Spessartgemeinden erfolgreich klagen könne, so die Gegner des Nationalparks. Ihre Argumentation versuchen sie mit einem Gutachten zu belegen 64_20161222_kurzgutachten_endfassung.pdf (wir-im-spessart.de)

Genau diese Argumentation entkräftet nun der Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Dr. jur. Josef Franz Lindner von der Universität Augsburg in seinem neuen Rechtsgutachten. Die zentrale Aussage lautet: „Aufgrund der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellen die mit der Ausweisung eines Nationalparks zum Schutz der Lebensgrundlagen verbundenen Beschränkungen der Holznutzungsrechte keine entschädigungspflichtige Enteignung dar, sondern sind lediglich Inhalts- und Schrankenbestimmungen oder Nutzungseinschränkungen, die von den betroffenen Gemeinden und Rechteinhabern hinzunehmen sind. Dies gilt selbst für den Fall, dass die Nutzungsbeschränkungen in der Sache zu einem gänzlichen Entzug der Rechte führen.“

Damit ist rechtlich belegt: Niemand wird durch Ausweisung eines Nationalparks im Spessart enteignet. Entsprechende Klagen wären aussichtslos.

Das vom Ehrenpräsidenten des WWF, Herrn Prof. Dr. Drenckhahn von der Universität Würzburg in Auftrag gegebene Gutachten steht als Download zur Verfügung. Ebenso finden Sie dazu eine Zusammenfassung.

 

Gutachterliche Stellungnahme
Prof. Dr. jur. Josef Franz Lindner
PDF, 73 KB
Zusammenfassung der gutachterlichen Stellungnahme
D. Drenckhahn, Prof. Dr. J. F. Lindner
PDF, 77 KB

 

Mit diesem neuen Gutachten könnte eine rechtliche Hürde für die Ausweisung eines Nationalparks fallen, die bisher als unüberwindlich galt.
Obwohl sich die „Bürgerbewegung Freunde des Spessarts“ über diese Perspektive nur freuen kann, hat sie gleichzeitig ein großes Interesse daran, dass die Rechte der Spessarter zum Brennholzbezug erhalten bleiben und eher noch gestärkt werden. Die meisten Nationalparkbefürworter sind selbst Holzrechtler und wollen nicht, dass bestehende Vergünstigungen entschädigungslos wegfallen. Im Gegensatz zur strikten Verweigerungshaltung der Nationalparkgegner vertrauen sie aber auf die Zusage der Staatsregierung, dass die Ausübung der Forstrechte in ungeschmälertem Umfang und ortsnah garantiert werden kann und sich Probleme lösen lassen.
Aus diesem Grund ist die „Bürgerbewegung Freunde des Spessarts“ auch gerne bereit, an entsprechenden Vereinbarungen und Konzepten mitzuarbeiten.

Weiteres Hintergrundwissen zum Thema Spessartholzrechten finden Sie von Prof. Drenckhahn kompakt zusammengefasst im folgenden Dokument:

Hintergrundwissen-Holzrechte-270617-DD-JFL

Prof. Dr. Detlev Drenckhahn übergibt Staatsministerin Ulrike Scharf das neue Gutachten.