Leserbrief von Prof. Burkhard Büdel im Main Echo, eingereicht am 14.9.2017

Liest man den Artikel von Herrn Scheid (Mosandl und Sinner Artikel in AFZ), wundert man sich doch über die Wortwahl, aber auch über die Anmerkung zu Befund und Aktenlage. Mein Kollege Dr. Rainer Lösch stellt im Main Echo vom 6. 9. 2017 als Augenzeuge die Fällung der Eichen eindeutig klar. Zur Information hier Auszüge aus Schreiben der Oberforstdirektion und des Naturschutzbeauftragten von Unterfranken.

Oberforstdirektion Würzburg an Forstamt Rothenbuch, 22. 10. 1958. Bezug auf Verfügung der Regierung von Unterfranken, 14. 2. 1928 zur Eichennutzung im NSG Metzger: „Die Nutzungen haben sich auf die Aufarbeitung der noch verwertbaren, vom Winde geworfenen, oder vom Blitze getroffenen Stämme zu beschränken; jegliche Kultur und Schlagpflegemaßnahme ist zu unterlassen. Darnach besteht gegen die Nutzung der beiden furnierfähigen Blitzeichen im Naturschutzgebiet Metzger, die dürr geworden sind, keine Erinnerung“ Zitat Ende.

Naturschutzbeauftragter Mayer, Reg.-bez. Ufr., Bezug auf Naturschutzgebiet Metzger, 29. 10. 1964: „So streng wird jetzt der Naturschutz nicht mehr gehandhabt. Land und forstwirtschaftliche Nutzung ist auch in Naturschutzgebieten gestattet und wird ein entsprechender Absatz gewöhnlich in der Naturschutzerklärung mit aufgenommen. Diese weitgehende Fassung kann m.E. auch jetzt für die Abteilung Metzger angenommen werden, sodaß gegen das Fällen einiger Eichen, soweit für die Waldpflege erforderlich ist, keine Erinnerung erhoben wird. 50 cbm scheinen allerdings etwas zu viel zu sein.“ Zitat Ende.

So viel zu der Äußerung von Herrn Sinner „Das geben der Befund und die Aktenlage nicht her“.

Prof. Burkhard Büdel

Eingereicht am 14.9.2017 ans Main Echo