Anmerkung:
Liebe Freundinnen und Freunde des Spessarts:
Zum Thema der Biodiversitätsmodellregion hat sich die Nationale Akademie der Wissenschaften, Leopoldina Ende Mai geäußert in einem Memorandum zur „Globalen Biodiversität in der Krise: Was können Deutschland und die EU tun“. Vielleicht habt Ihr ja auch den Spiegelartikel dazu gelesen (Ausgabe Nr. 22, 23.5.2020)
Hier einige Auszüge von dem, was die Wissenschaftler für notwendig halten, ungeachtet des politischen Durchsetzungswillens und- vermögens. Die EU will ja 30% Schutzgebietsfläche für die nächste Biodiversitätskonventionsverhandlung COP 15 einbringen. Diese Fläche (in Deutschland wären das 106000 km²) muss erst einmal her.
Kapitel Schutzgebiete
"6. Vereinheitlichung der Schutzbestimmungen/Verordnungen für Naturparke und Biosphärenreservate (vgl. Kap. 8.11) unter dem Arbeitstitel „Biodiversitätsmodellregionen“ und Stärkung der Gebiete durch folgende Maßnahmen: (a) Erhöhung des Anteils an NSG und Natura‐2000‐Gebieten auf mindestens 33 Prozent der Fläche (derzeit durchschnittlich 23 Prozent), davon mindestens 10 Prozent der Fläche als Prozessschutzgebiete, (b) auf weiteren 30 Prozent der Landwirtschaftsflächen Implementierung einer an den Biodiversitätszielen ausgerichteten Bewirtschaftung nach IUCN‐Kategorien IV–V, finanziell/strukturell bereitgestellt durch Kumulierung ökologischer Vorrangflächen (ÖVP), EU‐Strukturfonds, Vertragsnaturschutz und Kulturlandprogramme (vgl. oben, Kap. 7.10 und 7.12), (c) Fokusregionen für Vertragsnaturschutz und ökologische Vorrangflächen, (d) Ausstattung mit durchschnittlich 10 bis 20 Vollzeitpersonalstellen pro Park (europäisches Mittel = 6,5 Stellen, Frankreich bis zu 30) und ausreichenden zusätzlichen Finanzmitteln (s. o.)."
"7. Ausweitung der Nationalparkflächen auf 1 Prozent der Landfläche (derzeit 0,6 Prozent) mit 75 Prozent nutzungsfreier Schutzfläche (IUCN‐Vorgabe), unter anderem auf der Grundlage von bereits ausgearbeiteten Konzepten (z. B. Rhön, Steigerwald, Spessart, Donauauen, Ammergebirge). Zusätzliche Ausweisung von Wildnisgebieten auf 2 bis 3 Prozent der Landesfläche (gemäß der nationalen Biodiversitätsstrategie), bevorzugt in Naturparken bzw. Biodiversitätsmodellregionen."
Kapitel Wälder
"4. Vergrößerung der nutzungsfreien Waldfläche in Deutschland von geplanten 5 auf 10 Prozent bis 2030; was angesichts der Tatsache, dass über 40 Prozent des in Deutschland geernteten Holzes zu Energiezwecken verbrannt wird (vgl. unten, Kap. 7.8), vertretbar ist. Langfristig sind 20 Prozent nutzungsfreier Wald anzustreben, um den Waldbiota ein Überleben im Klimawandel zu ermöglichen." |